Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapiesitzungen sind eine Krankenkassenleistung - werden daher i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach erfolgter gegenseitiger Prüfung, ob es menschlich und im Sinne eines therapeutischen Arbeitsbündnisses passt, stelle ich einen Antrag bei ihrer Krankenkasse. Nach Bewilligung erfolgt die Psychotherapie. Ihnen entstehen somit keine Kosten für meine Leistungen.
Eine Privatleistung wird lediglich in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache (Beispiel Ausfallhonorar) erhoben.

Private Krankenkassen/ Beihilfe etc.

Leider ist es so, dass mittlerweile eine nennenswerte Differenz zwischen dem Betrag der Gesetzlichen und den Privaten Krankenkassen vorhanden ist.
Ich habe mich daher entschieden, dass ich eine psychotherapeutische Behandlung bei Privatversicherten nur noch nach vorheriger Individueller Honorarvereinbarung anbieten kann. Diese finden sie auf dieser Seite ganz unten. Ich benötige die Honorarvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben bereits vor dem vereinbarten Sitzungstermin.

Selbstzahler

Auch als SelbstzahlerIn bitte ich Sie vor der Terminvereinbarung die hinterlegte Individuelle Honorarvereinbarung auszufüllen und zu unterzeichnen und mir per Mail zukommen zu lassen.

Anbei finden Sie die Vorlage zur Individuellen Honorarvereinbarung